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Rechtsanwalt und Notar a.D. Gerhard Kostorz-Bräutigam |
Zweigertstraße 32, Essen-Rüttenscheid, am Landgericht Unsere Öffnungszeiten: Montags - Donnerstags von 08:00 bis 17:00 Freitags von 08:00 - 15:30 Sie erreichen uns telefonisch unter: 0201 / 784310 und 0201 / 773854 per Fax unter: 0201 / 779661 und per E-Mail unter: kostorz.braeutigam@t-online.de |
Ich berate Sie gerne bei allen zivilrechtlichen Fragen und Problemen, z.B. im Vertragsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, aber auch im Familien- und Arbeitsrecht. In Verkehrsunfallangelegenheiten ist die komplette Abwicklung in zivilrechtlicher Hinsicht und die Betreuung in einem möglicherweise aus der Verkehrsunfallangelegenheit resultierenden Bußgeldverfahren selbstverständlich. Mahn- und Vollstreckungsangelegenheiten werden durch die Bürovorsteherin eigenständig und umfassend bearbeitet. Die Zuständigkeit eines Notares besteht darin, Beurkundungen jeder Art vorzunehmen sowie Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zu beglaubigen. Einzelheiten über die Amtstätigkeit des Notars ergeben sich aus den §§ 20 ff. BNotO. |
Kanzleianschrift: Zweigertstr. 32, 45130 Essen |